Das Leben ist manchmal schwierig und manchmal leicht.
Aber wir können immer Schätze finden.
Warum zur Psychologin?
Kein Mensch gleicht dem anderen. Das Leben ist vielseitig und genauso unsere Erfahrungen und Erlebnisse. Diese wirken in uns – bewusst und unbewusst, hinterlassen Spuren und formen uns.
Wie uns diese Spuren formen und wie wir damit umgehen, darauf können wir Einfluss nehmen.
In der klinsch-psychologischen Behandlung / Therapie gebe ich dir kein Patentrezept. Vielmehr ist es mir wichtig gemeinsam zu erforschen, wo du persönlich stehst und was du brauchst, um auf deinem Weg gut voranzukommen. Oft ist es wichtig, Blockaden zu überwinden, Bedürfnisse aufzuspüren, emotionale Verletzungen in einem geschützten Rahmen zu verarbeiten und herauszufinden, was dich stärkt.
Das tut manchmal weh oder ist anstrengend, doch am Ende kommt so viel Gutes dabei raus.
Es eröffnet dir die Freiheit zu wachsen, dich wohler zu fühlen und wieder mehr Leichtigkeit in dein Leben zu zaubern.
Trau dich, und gehe den Weg!
Ablauf der psychologischen Behandlung / Therapie
In einem Erstgespräch lernen wir einander kennen, finden heraus, ob wir miteinander arbeiten wollen und klären deine Ziele.
Als klinische Psychologin wende ich Methoden aus unterschiedlichen
therapeutischen Ansätzen an.
Dabei gebe ich keine fertigen Lösungswege vor. Ich stelle Fragen, bringe Hypothesen auf und fördere deine Selbsterkenntnis und deine Selbstwirksamkeit.
Durch deine Mitarbeit trägst du maßgeblich zur Verbesserung deiner Situation bei.
Kostenzuschuss
Eine teilweise Rückvergütung von psychologischer Behandlung / psychologischer Therapie ist bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose durch die Krankenkasse möglich.
Berufsethische Infos
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach §37 Psychologengesetz 2013, BGBl.I Nr.182/2013.
Ein Austausch mit Dritten erfolgt nur nach Ihrer Zustimmung (Ausnahme: Bei akuter Selbst-, Fremd- oder Kindeswohlgefährdung bin ich gesetzlich verpflichtet, Daten zu Ihrem Schutz und zur Abwendung von akuter Gefahr an bspw. Behörden und medizinische Einrichtungen zu übermitteln).
Die Datenverarbeitung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben (Psychologengesetzes (PG 2013, §35 Abs. 3 ) und werden mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Diagnostik, Beratung, Behandlung aufbewahrt.